Fructosemalabsorption

Was ist das?

Die Frucdtosemalabsorption ist eine Störung der Nahrungsaufnahme und vom Darm in die Blut- und die Lymphbahnen (das für die Fructoseverarbeitung zuständige Transporteiweiß, der Glut-5-Transporter, ist defekt). Bei der Fructosemalabsorption kommt es zu einer eingeschränkten Aufnahme von Fructose im Dünndarm.

Was für Beschwerden treten auf?

Wenn die Aufnahme von Fructose im Dünndarm gestört ist, gelangt die Fructose in den Dickdarm und wird dort von Bakterien abgebaut. Es entstehen Gase und Fettsäuren, die zu folgenden Problemen führen können:

  • Bauchschmerzen bzw. Krämpfe
  • Aufstoßen, Erbrechen, Übelkeit
  • Blähungen, Durchfälle, Verstopfung
  • Depressionen
  • Hyperaktivität
  • Reizdarm
  • Wie wird die Fructosemalabsorption festgestellt?

    Die Fructosemalabsorption wird festgestellt, indem man einen sogenannten Wasserstoffatemtest macht. Nach der Gabe von ca. 50 g Fructose wird bei Kindern alle 10 Minuten, bei erwachsenen alle 30 Minunten über einen zeitraum von mind. 2 Stunden der Gehalt an Wasserstoff im Atem gemessen. Wenn der Wasserstoffgehalt auf mehr als 20 ppm über dem Ausgangswert ansteigt, liegt eine Fructosemalabsorption vor.

    Saccharose

    Bei der Saccharose handelt e sich um Haushalts- oder Rübenzucker. Saccharose besteht aus Glucose (Traubenzucker) und Fructose (Fruchtzucker) zu gleichen Teilen.

    Was ist Sorbit(ol)?

    Sorbitol ist die Alkoholform von Fuctose und besonders kritisch. Wenn man zu viel Sorbitol isst oder trinkt, kann es zu abführenden Wirkungen kommen. Sorbitol hemmt zusätzlich den Glut-5-Transporter, sodass noch weniger Fructose vertragen wird.

    Folgende Nahrungsmittel können Sorbit(ol) enthalten

  • Obst und Obstsäfte (z.B. Birnen, Trauben)
  • Bier
  • Arzneimittel (z.B. Hustensirup)
  • versteckt als E-Nummer (420 und 432-436)
  • als Stabilisator
  • getrocknete Früchte (z.B. Pflaumen, Datteln)
  • Süßigkeiten (als Süßungsmittel oder Feuchthaltemittel)
  • Zuckerreduzierte Bonbons und Kaugummis
  • Diätprodukte und Diabetiker-Produkte (z.B. Marmelade und Schokolade)
  • Nahrungsmittelhersteller sind nicht verpflichtet, Fructose als Süßungsmittel auszuweisen.

    (Carla Häusler)

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